Die Ver­wal­tung einer Immo­bi­lie ist eine ver­ant­wor­tungs­volle Auf­gabe, die sicher­stel­len soll, dass die Ren­dite steigt, die Sub­stanz ver­bes­sert wird und auch das Tages­ge­schäft rei­bungs­los läuft. Viele Immo­bi­li­en­be­sit­zer ent­schei­den sich daher für eine pro­fes­sio­nelle Immo­bi­li­en­ver­wal­tung als Haus­ver­wal­tung für Ihr Eigen­tum.

Mit uns erhalten Sie eine transparente, effiziente und absolut zuverlässige Verwaltung. Wenn Sie möchten, stehen Ihnen alle Dokumente (Bilder, Mietverträge, Rechnungen usw.) zum Objekt jederzeit im Eigentümerportal der Hausverwaltungssoftware oder per Cloud digital zur Verfügung. Auch die Mieter sind eingeladen, Ihre Unterlagen/Abrechnungen im Mieterportal einzusehen.

Wir organisieren alle notwendigen Prüfungen (Schornsteinfeger, Legionellen, E-Checks usw.), kontrollieren beauftragte Handwerker/Dienstleister, prüfen in regelmäßigen Abständen abgeschlossene Verträge (Versicherungen, Dienstleister) auf Einsparpotenzial und führen regelmäßige Kontrollen vor Ort durch, was letztlich dazu führt, dass Ihre Immobilie im Wert gesteigert wird.

Die unterschiedlichen Verwaltungsarten

WEG-Verwaltung

WEG steht für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft. Die Auf­gabe einer WEG-Ver­wal­tung ist es, die Gemein­schafts­flä­chen einer Immo­bi­lie zu ver­wal­ten, wenn das Objekt über mehr als einen Besit­zer ver­fügt bzw. die Wohn­ein­hei­ten eigene Grund­buch­blät­ter haben. Typi­scher­weise fin­det man diese Art Immo­bi­li­en­ver­wal­tung bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern mit Eigen­tums­woh­nun­gen. Eine WEG-Ver­wal­tung bein­hal­tet jedoch expli­zit nicht die Ver­wal­tung der Woh­nun­gen, son­dern nur die Ver­tre­tung der gemein­schaft­li­chen Flä­chen und Außen­be­rei­che gegen­über Hand­wer­kern und Behör­den. Wird also bei­spiels­weise eine Außen­treppe erneu­ert, über­nimmt die Haus­ver­wal­tung die Kom­mu­ni­ka­tion mit dem aus­füh­ren­den Hand­werks­be­trieb und ent­las­tet so die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung.

SE-Verwaltung

Ana­log zur WEG-Ver­wal­tung der gemein­schaft­li­chen Flä­chen gibt es noch eine dritte Art der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung, die sich um die Belange der tat­säch­li­chen Wohn­ein­hei­ten küm­mert. Diese Form nennt sich Son­de­rei­gen­tums­ver­wal­tung. Sie betrifft alle Objekt­teile inner­halb der Wohn­ein­heit, etwa Wände, Böden, Strom­lei­tun­gen oder Was­ser­lei­tun­gen. Davon aus­ge­nom­men sind aller­dings tra­gende Wände, Außen­wände und Fens­ter. In der Regel wird eine Son­de­rei­gen­tums­ver­wal­tung dann ein­ge­setzt, wenn die Wohn­ein­heit ver­mie­tet wird. Die Haus­ver­wal­tung küm­mert sich dann um die Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Mie­ter sowie anfal­lende Repa­ra­tu­ren und deren Kon­trolle.

Miethausverwaltung

Eine sehr häu­fig auf­tre­tende Form der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ist die klas­si­sche Miet­ver­wal­tung. Han­delt es sich bei einem Objekt um ein Gebäude mit nur einem Grund­buch­blatt, wel­ches sich also im Besitz von nur einer Per­son oder Per­so­nen­gruppe befin­det, dann kann ein beauf­trag­tes Immo­bi­li­en­ver­wal­tungs­un­ter­neh­men die kom­plette Ver­wal­tung gegen­über Mie­tern sowie nach außen gegen­über Behör­den und Hand­wer­kern über­neh­men. Die meis­ten Immo­bi­li­en­be­sit­zer lagern die vie­len anfal­len­den Pflich­ten und Auf­ga­ben, die tag­täg­lich bei einem Miets­haus anfal­len, gern an eine Haus­ver­wal­tung aus. Im Gegen­zug küm­mert sich diese um die Belange gegen­über den Mie­tern sowie die sub­stan­zi­elle und auch finan­zi­elle Immo­bi­lienent­wick­lung, etwa mit Pro­gno­sen oder Opti­mie­rungs­vor­schlä­gen.

Gewerbeverwaltung

Eine wei­tere Art der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ist die Objekt­ver­wal­tung von gewerb­li­chen Immo­bi­lien, etwa Geschäfts­häu­sern. Obwohl die Auf­ga­ben hier ähn­lich zu denen einer Miets­ver­wal­tung sind, unter­ste­hen gewerb­li­che Mie­ter beson­de­ren juris­ti­schen Gege­ben­hei­ten, die nur von einer dar­auf spe­zia­li­sier­ten Haus­ver­wal­tung behan­delt wer­den soll­ten. Die meis­ten guten Haus­ver­wal­tun­gen besit­zen aller­dings die not­wen­dige Exper­tise, um auch gewerb­li­che Immo­bi­lien ren­di­te­för­dernd zu ver­mie­ten und zu ver­wal­ten.

Die inhaltlichen Arten der Immobilienverwaltung

Egal, ob eine Haus­ver­wal­tung nun eine Miets­ver­wal­tung, eine WEG-Ver­wal­tung oder eine Son­de­rei­gen­tums­ver­wal­tung über­nimmt – letzt­lich wer­den stets Leis­tun­gen in ver­schie­de­nen Seg­men­ten erfor­der­lich, näm­lich im kauf­män­nisch-finan­zi­el­len, im tech­ni­schen sowie im recht­li­chen Sinne. Fast alle Pro­zesse und Auf­ga­ben einer Haus­ver­wal­tung las­sen sich in diese drei Arten der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung unter­tei­len.

Kauf­män­ni­sche Ver­wal­tung – Zah­lun­gen, Buch­hal­tung, Abrech­nung

Die Abwick­lung und stän­dige Über­prü­fung aller buch­hal­te­ri­schen Pro­zesse ist eine der Haupt­pflich­ten einer Haus­ver­wal­tung. Das betrifft die regel­mä­ßige und frist­ge­rechte Abrech­nung der Miet­zah­lun­gen genauso wie die Erfas­sung aller Aus­ga­ben und die Erstel­lung der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung. Gleich­zei­tig muss der Ver­wal­ter aber auch mit Ver­trags­part­nern inter­a­gie­ren, Boni­tä­ten prü­fen, Kün­di­gun­gen ent­ge­gen­neh­men und not­falls For­de­run­gen durch­set­zen.

Tech­ni­sche Ver­wal­tung

Die Kennt­nis über den Zustand der ihm anver­trau­ten Immo­bi­lie ist die höchste Pflicht einer Immo­bi­li­en­ver­wal­tung. Dazu gehört die gewis­sen­hafte Besich­ti­gung der Räum­lich­kei­ten bei Woh­nungs­über­ga­ben, regel­mä­ßige Bege­hun­gen und auch die Ent­ge­gen­nahme von Män­ge­l­an­zei­gen der Mie­ter. Zusätz­lich küm­mert sich die Ver­wal­tung auch um die Ver­gabe und Über­wa­chung von Instand­set­zungs­ar­bei­ten sowie die Wah­rung von Ver­kehrs­si­cher­heits­pflich­ten wie etwa dem Win­ter­dienst.

Recht­li­che Ver­wal­tung

Die Art und Inten­si­tät der recht­li­chen Ver­tre­tung unter­schei­det sich je nach Ver­ein­ba­rung von Haus­ver­wal­tung und Eigen­tü­mer. Meist betrifft sie aber die Wah­rung der Inter­es­sen im Kon­flikt­fall mit Mie­tern oder Dienst­leis­tern. Eine gute Immo­bi­li­en­ver­wal­tung küm­mert sich um Inkas­so­vor­gänge und Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che, aber auch um die Ein­be­ru­fung und den rechts­kon­for­men Ablauf von Eigen­tü­mer­ver­samm­lun­gen sowie die Beauf­tra­gung von exter­nen Rechts­bei­stän­den.

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